| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 22.11.2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 30.10.2025, 16:51 |
S3: Neue Variante Ausschluss von Mitgliedern §2
Antragstext
Aktuell:
5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt
ist in schriftlicher Form dem Kreisvorstand zu erklären. Bei groben Verstößen
gegen die Satzung oder die politischen Prinzipien der Partei kann ein
Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Die Einleitung eines solchen Verfahrens
muss von der Kreismitgliederversammlung nach ordentlicher Einladung und Anhörung
mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Über den
Ausschluss entscheidet das Landesschiedsgericht.
Neu:
5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt
ist in schriftlicher Form dem Kreisvorstand zu erklären. Bei groben Verstößen
gegen die Satzung oder die politischen Prinzipien der Partei kann ein
Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Die Einleitung eines solchen Verfahrens
muss von der Kreismitgliederversammlung oder dem Kreisvorstand und dem OV-
Sprecher*innenrat nach ordentlicher Einladung und Anhörung mit der einfachen
Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet das
Landesschiedsgericht.
Begründung
Es ist nicht sinnvoll, den Antrag auf Ausschluss von Mitgliedern alleine der KMV zu übertragen. Es kann im Zweifel um Dinge gehen, die nicht allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden sollten. Damit der Kreisvorstand das nicht alleine zu entscheiden hat, wird das neue Gremium des OV-Sprecher*innenrates als zweite Instanz hinzugefügt.