| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 22.11.2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 30.10.2025, 16:47 |
S2: Klärung Mitgliedschaft in Ortsverbänden §2
Antragstext
Bisher:
3. Die Mitglieder wirken an der politischen Willensbildung mit. Sie sind
beteiligt bei der Aufstellung von Kandidat*innen für die Parlamente und
Parteigremien durch die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts.
Neu:
3. Mitglieder des Kreisverbandes sind in der Regel auch zugleich auch Mitglied
des Ortsverbands, in der es seinen ersten Wohnsitz hat. Ein Mitglied kann auch
in einem anderen Ortsverband Mitglied sein, sofern der Vorstand des aufnehmenden
Ortsverbands zustimmt.
Begründung
Die Rechte der Mitglieder sind bereits in der Bundes- und Landessatzung geregelt. Eine doppelte Regelung ist nicht notwendig. Anstelle der Regelung wird klar gestellt, wie Mitglieder des Kreisverbands auch Mitglieder von Ortsverbänden werden können bzw. das eine automatische Zuordnung erfolgt.