| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 22.11.2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 30.10.2025, 17:31 |
S6: Klarstellung zum Kreisvorstand §6
Antragstext
Bisher:
1. Der Kreisvorstand besteht aus
- zwei Vorstandssprecher*innen,
- dem/der Schatzmeister*in,
- mindestens zwei, höchstens fünf weiteren Beisitzer*innen.
Der Kreisvorstand wird alle 2 Jahre gewählt. Er ernennt aus seiner Mitte eine
Frauenpolitische Sprecherin.
4. Die Sitzungen des Kreisvorstandes finden mindestens viermal im Jahr statt.
Die Sitzungen sind mitgliederöffentlich. Zu den Sitzungen wird mit 5 Tagen
Vorlauf unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen.
Neu:
In Absatz 1. Satz 1 werden die Worte "mindestens zwei, höchstens" gestrichen.
In Absatz 1 wird nach Frauenpolitische Sprecherin die Worte "sowie eine
Vielfaltspolitische Sprecher*in" eingefügt.
Absatz 4. wird nach Absatz 3. neu eingefügt. Die weiteren Nummerierungen
verschieben sich entsprechend. Der neue Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
"4. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode vorzeitig aus, so
wird auf der nächsten KMV für den Rest der laufenden Amtszeit nachgewählt. Jedes
Vorstandsmitglied kann auf Antrag von 5% der Mitglieder durch die KMV vorzeitig
aus dem Vorstand abgewählt werden. Entsprechende Anträge müssen 14 Tage vor der
nächsten KMV in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Zur Abwahl ist eine 2/3-
Mehrheit notwendig. Die abgewählte Person kann zur Wahl wieder antreten."
In den alten Absatz 4. wird folgender Satz angefügt:
"Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst."
Absatz 6. wird neu eingefügt:
"6. Der Vorstand kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben."
Begründung
Eine Mindestregelung im Vorstand ist nicht sinnvoll. Darüber hinaus wird nach dem Vielfaltsstatut das Amt der Vielfaltspolitischen Sprecher*in eingefügt.
Bisher gibt es keine Regelung zum Ausscheiden bzw. Abwahl von Vorstandsmitgliedern und möglichen Nachwahlen.
Es gab bisher keine Klarstellung mit welcher Mehrheit Beschlüsse im Vorstand gefasst werden, dies wird jetzt aktualisiert.
Es ist sinnvoll, dass sich der Kreisvorstand eine eigene Geschäftsordnung gibt, um die inneren Anliegen zu regeln.