| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 22.11.2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 30.10.2025, 17:19 |
S5: Klarstellung Regelungen zur Kreismitgliederversammlung in §5
Antragstext
Bisher:
2. Beschlüsse, die Aufträge an den Kreisvorstand zum Inhalt haben, sind bindend.
Der Vorstand ist der Kreismitgliederversammlung darüber rechenschaftspflichtig.
3. Delegierte sind der Kreismitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
7. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 5 % der Mitglieder
anwesend sind.
Neu:
Die Absätze 2. und 3. werden verschoben bzw. neu gefasst. Die Nummerierung
verändert sich entsprechend
Absatz 5. wird nach dem alten Absatz 6. wie folgt neu gefasst:
"5.Dringliche Kreismitgliederversammlungen können mit einer Frist von 5 Tagen
einberufen werden. Die Dringlichkeit muss vor Beginn der Versammlung mit
absoluter Mehrheit bestätigt werden. Hierbei sollen nur Punkte behandelt werden,
die nicht bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung aufschiebbar sind.
Hierrunter fallen unter anderem Wahlen und Aufstellungen außer der Reihe,
Beschlüsse oder Satzungsänderungen."
Im alten Absatz 7 wird angefügt:
"Sollte die Nicht-Beschlussfähigkeit festgestellt werden, so wird innerhalb von
2 Wochen zu einer zweiten KMV mit gleicher Tagesordnung eingeladen. Bei der
zweiten Einladung ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlossen werden kann."
Absatz 9. wird nach dem alten Absatz 9. wie folgt neu eingefügt:
"9. Beschlüsse, die Aufträge an den Kreisvorstand zum Inhalt haben, sind
bindend. Der Vorstand ist der Kreismitgliederversammlung darüber
rechenschaftspflichtig. Politische Beschlüsse enthalten keine Arbeitsanweisungen
und sollen dem Kreisvorstand und den Mitgliedern als Richtlinie für die künftige
politische Arbeit dienen."
Absatz 10. wird nach dem neuen Absatz 9. wie folgt neu eingefügt:
"10. Delegierte sind der Kreismitgliederversammlung rechenschaftspflichtig."
Begründung
Die Reihenfolge der Punkte wird sinnvoller gestaltet.
Es wird eine Regelung zu dringlichen Kreismitgliederversammlungen gefasst. Eine solche Regelung bestand bisher nicht, bei der Aufstellung eines Bundestagswahldirektkandidaten im vergangenen Jahr hatten wir Glück, das wir noch vor der Einladungsfrist die Einladung ändern konnten.
Es ist Sinnvoll eine Regelung einzühren um Nicht-Beschlussfähigkeiten zu umgehen, wenn dringliche Beschlüsse durchzuführen sind. Die Regelung ist analog zu Regelungen auf anderen Ebenen in der Partei.
Die Regelung zu Beschlüssen wird klarer gefasst. In der Vergangenheit gab es unklarheiten welche Folgen Beschlüsse haben.