| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 22.11.2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 30.10.2025, 17:37 |
S7: Einführung OV-Sprecher*innenrat
Antragstext
In §4 Satz 1 wird eingefügt:
"3. Der OV-Sprecher*innenrat"
§7 und §8 verschieben sich nach hinten.
§7 wird wie folgt gefasst:
"§ 7 OV-Sprecher*innenrat
1. Die OV-Sprecher*innen bilden gemeinsam mit dem Kreisvorstand den OV-
Sprecher*innenrat.
2. Zu diesem sind die Mitglieder des Kreisvorstands, zwei Mitglieder der
Kreistagsfraktion sowie aus jedem OV maximal zwei Vorstandsmitglieder delegiert.
Der OV-Sprecher*innenrat kann zu seinen Sitzungen weitere Personen zur Beratung
hinzuzuziehen.
3. Der OV-Sprecher*innenrat tag grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Beschluss
der Anwesenden kann mit absoluter Mehrheit die Öffentlichkeit hergestellt
werden. Dies gilt nicht für Tagesordnungspunkte, bei denen strategische Debatten
geführt werden oder dem Beschluss über den Ausschluss eines Mitglieds.
4. Über das Treffen wir grundsätzlich kein Protokoll geführt. Informationen die
gegeben werden, sollen den Mitgliedern des OV-Sprecher*innenrates trotz dessen
zugehen. Über Tagesordnungspunkte, aus denen Beschlüsse hervorgehen sollen ist
davon abweichend ein Protokoll zu führen.
5. Das OV-Sprecher*innentreffen hat folgende Aufgaben:
-Vernetzung unter den OV-Sprecher*innen und des Kreisverbands
-Austausch von Informationen
-Koordination von Wahlkämpfen und Strategien
-Beschluss über Ausschlüsse oder Auflösungen von Ortsverbänden sowie über die
Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
-Strategische Debatten und Überlegungen
-Austausch über strukturelle Überlegungen zur Partei"
Begründung
Es ist sinnvoll für kurzfristige Absprachen bzw. Absprachen die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind ein weiteres Gremium einzurichten, welches den Kreisvorstand berät bzw. kontrolliert und in dem strategische Debatten geführt werden.