| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 22.11.2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 30.10.2025, 17:42 |
S8: Regelung Kassenprüfer*innen
Antragstext
In §4 Satz 1 wird eingefügt:
"4. Kassenprüfer*innen"
§7 (Alt) sofern S7 beschlossen wird und §8 verschieben sich nach hinten.
§8 wird wie folgt gefasst:
"§ 8 Kassenprüfer*innen
1. Die Kreismitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer*innen für die Dauer
von 2 Jahren, die die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit
der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen prüfen.
2. Kassenprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstandes sein. Sie dürfen
nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum
Kreisvorstand stehen.
3. Die Kassenprüfer*innen berichten der Kreismitgliederversammlung und stellen
den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten."
Begründung
Bisher hatten die Kassenprüfer*innen keine Satzungsregelung darüber hinaus theoretisch auch nicht das Recht Anträge bei der KMV zu stellen.