Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 26.04.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Änderung der Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 26.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2024, 12:53 |
A1: Änderung der Finanzordnung
Antragstext
Änderungsvorschlag zur Abstimmung:
Finanzordnung §7 (2) Ersetze: Über Ausnahmen entscheiden der Kreisvorstand und
der Vorstand der Kreistagsfraktion auf Empfehlung der Kreisschatzmeisterei.
Sofern eine Mandatsabgabe nicht gezahlt wird, ist die Schatzmeisterei
verpflichtet, ein klärendes Gespräch herbeizuführen. Maßgebend ist immer ein
Beschluss des Kreisvorstands.
Füge ein:
(4): Kommunal Hauptamtliche habe eine Mandatsabgabe an den Kreisverband zu
zahlen, sofern das Amt dem Kreis zugeordnet ist. Sofern das Amt einer Stadt oder
Gemeinde zugeordnet ist, ist die Mandatsabgabe hälftig an den Kreis- und den
Ortsverband zu zahlen. Die Höhe beträgt 6% des Grundgehalts. Darüber hinaus gilt
sinngemäß §2 der Mandatsträger*innenbeitragsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hessen.